In der Schweiz sind die Bildungsvorgaben nach wie vor durch den Föderalismus geprägt. Das bedeutet: In vielen Detailregelungen sind die 26 Kantone für die Ausgestaltung zuständig. Als gemeinsame Klammer dient seit 2016 für die deutschsprachige Schweiz der Lehrplan 21, welcher für den Schriftunterricht im Fach «Deutsch» den Bereich «Schreiben» vorsieht und dort die Handschrift neben dem Tastaturschreiben als «Grundfertigkeit des Schreibens» bezeichnet und für alle Jahrgangszyklen Kompetenzvorgaben macht.
Im Zeitraum von 1940 – 2010 wurde zuerst eine unverbundene Druckschrift, danach (je nach Kanton in der 2. oder 3. Primarstufe) eine verbundene Schrift (in der Schweiz «Verbundene Schweizer Schulschrift» oder landläufig «Schnürchenschrift» genannt). Die Kinder mussten also innerhalb von 2-3 Jahren zwei Schriftsysteme lernen, denn die verbundene Schrift zeichnete sich bei vielen Buchstaben durch neue Formen und Bewegungsabläufe sowie zusätzliche Schlaufen aus. Meistens waren die Schülerinnen und Schüler dann im Verlauf der 5. – 7. Klasse frei, eine persönliche, meist nur noch teilweise verbundene Handschrift zu entwickeln, erhielten aber in der Regel keine explizite Unterstützung.
Die Buchstabenformen der «Deutschschweizer Basisschrift» sind schlanker und zügiger zu schreiben als die frühere Druckschrift. Sie werden in der 1. Klasse unverbunden gelernt und allmählich teilweise verbunden. Verbindungen werden von den Schülerinnen und Schülern individuell dort gesetzt, wo sie die Geläufigkeit der Schrift unterstützen und die Leserlichkeit nicht einschränken. Damit sollen ungünstige Bewegungsabläufe mit vielen Richtungsänderungen, die bei den Kindern zu Verspannungen führen, vermieden werden. Die Lehrperson gestaltet den nach wie vor notwendigen Trainingsprozess, damit die Schriftabläufe möglichst früh automatisiert sind - denn Forschungsbefunde zeigen, dass eine automatisierte Schrift eine von mehreren Grundfertigkeiten ist, damit die Planung, Umsetzung und Überarbeitung von Texten gut gelingt. Weiter unterstützt die Lehrperson den individuellen Entwicklungsprozess, damit die Kinder ihre persönliche, leserliche und geläufige Handschrift finden und mit Freude pflegen.
In Differenz zur Erstpublikation, der Basisschrift von Hans Eduard Meier (2004), sind die Formen und Bewegungselemente der Deutschschweizer Basisschrift den Bedürfnissen der Schreibanfängerinnen und Schreibanfänger angepasst worden. Die Proportionen der drei Schreibgassen stehen vereinheitlicht im Verhältnis von 1:1:1. Ergänzend zu den Formvorgaben wurden ein lerntheoretisch fundiertes Konzept sowie didaktische Hilfestellungen zum Schriftaufbau erstellt.