Der Erwerb einer leserlichen und geläufigen persönlichen Handschrift ist eine unverzichtbare Aufgabe der Schule. Zu den Vorläuferfertigkeiten der Schrift gehören nebst (fein-)motorischen Fertigkeiten auch Kognition, Wahrnehmung, Motivation und Sprache. Dies sind wichtige Fertigkeiten, die mit einem systematischen Aufbau und der Pflege der Handschrift mittrainiert werden.
Nebst dem Erwerb einer flüssigen und leserlichen Handschrift sieht der Lehrplan 21 auch einen ausreichend automatisierten Umgang mit Tastaturgeräten sowie grundlegende Kenntnisse eines Textprogramms vor. Der Lehrplan 21 lässt offen, mit welcher Schriftform der Handschriftunterricht erteilt wird. Die D-EDK hat den Kantonen empfohlen, die Basisschrift zu verwenden.
Die Integration und Ausweisung des Handschriftunterrichts, bzw. des Tastaturschreibens in den Unterricht unterliegt kantonalen Bestimmungen.